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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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26.03.2020

Die Corona-Bekämpfungsverordnung im Klartext: Stadt Landau weist auf Auslegungshilfe des Landes Rheinland-Pfalz hin

Ist das Sanitätshaus offen? Darf die Gärtnerei noch Blumen verkaufen? Und kann ich meine Pakete auf der Poststelle abholen? Seit Dienstag, 24. März, gilt die 3. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die meisten Geschäfte und Einrichtungen sind daher geschlossen – aber eben nicht alle. Je länger die Corona-Krise andauert, desto mehr Zweifelsfälle ergeben sich im Alltag. Auf der Internetseite der Stadt Landau findet sich darum ab sofort die vom Land erstellte Auslegungshilfe zur Corona-Bekämpfungsverordnung, die genau aufschlüsselt, was offen ist und was nicht.

Wie alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage steht die Auslegungshilfe auf der Startseite von www.landau.de unter Aktuelles zum Download bereit.

Auslegungshilfe zur 3. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

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