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Onlineredaktion
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Urheberrecht
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Rechtswirksame elektronische Post
Annahme von elektronischer Post
Rechtserhebliche Anträge und Erklärungen via elektronischer Post
Die Stadt Landau in der Pfalz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§ 3a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Außerdem wird die elektronische Post (E-Mail) in Verbindung mit der qualifizierten elektronischen Signatur der Schriftform (das bedeutet der persönlichen Unterschrift) gleichgestellt.
Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation, sowie zur notwendigen Zugangseröffnung erhalten Sie unter nachfolgendem Link:
Informationen für Rechnungssteller
Ab 1. April 2025 sind Unternehmen (i. S. des § 14, Abs. 1 BGB), die öffentliche Aufträge oder Konzessionen in Rheinland-Pfalz erhalten, zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Dies gilt unabhängig vom Auftragswert. Grundlage hierfür ist die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP).
Definition E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist nicht nur von einer Rechnung auf Papier zu unterscheiden, sondern auch von einer digitalen Rechnung, z. B. im PDF-Format. Allgemeine Informationen und genauere Spezifizierungen dazu, welche Kriterien eine E-Rechnung erfüllen muss, finden sich auf dem E-Rechnungs-Portal RLP.
Nutzung des Zentralen E- Rechnungseingangs RLP (ZRE)
Um elektronische Rechnungen versenden zu können, ist eine Registrierung am ZRE notwendig. Rechnungssteller registrieren sich mithilfe des „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) auf Basis von Elster am ZRE. Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie hier. Sie müssen jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren.
Einreichen von E-Rechnungen
Nach erfolgreicher Registrierung sind Rechnungen, die dem Standard XRechnung entsprechen, einzureichen. Zusätzlich verarbeitet der ZRE die aktuell gültige Fassung von Peppol BIS Billing und andere Formate, die dem Kern der Norm EN 16931 entsprechen.
Die Rechnungen sind anschließend unter Angabe der unten genannten Leitweg-ID über einen der folgenden Übertragungskanäle an uns zu übermitteln:
Weitere Informationen:
• Informationen für Rechnungssteller
• Hinweise zur Einreichung von E-Rechnungen
• Merkblatt: Informationen für Lieferanten der Stadtverwaltung
• Merkblatt: Informationen für Lieferanten des GML
Leitweg-ID der Stadtverwaltung Landau: 073130000000-001-38
Leitweg-ID des Gebäudemanagements Landau: 073130000000-004-29
Allgemeine Hinweise
Sofern wir eine E-Mail nicht verarbeiten können, wird Sie der Empfänger oder die Empfängerin darüber informieren. Dieser Fall kann zum Beispiel durch allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Landau in der Pfalz und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden.