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Nach § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht gewährt werden.
Frau Juliane Letz
Stellvertretende Abteilungsleiterin: Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung Königstraße 21 76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6112
Fax: 06341/13-886102 E-Mail oder Kontaktformular