Die Durchführung des Biotopkatasters/der Biotopkartierung dient der Erfassung geschützter bzw. für den Naturschutz schutzwürdiger Lebensräume. Hierzu gehören sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft, als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft. Wertvolle Biotope sind z. B. Heiden, Magerrasen, Streuobstbestände, artenreiches Grünland, natürliche oder naturnahe Gewässer, Verlandungsbereiche, Altarme; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, Waldgesellschaften als Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie und offene Felsbildungen.
Daten des Biotopkatasters werden für alle Fachanwendungen des Naturschutzes sowie für Planungen und Projekte anderer Fachverwaltungen sowie privater Investoren als wichtige Entscheidungshilfe benötigt. Ergebnisse des Biotopkatasters sind hierfür internetbasiert im Landschaftsinformationssystem RLP unter www.Naturschutz.rlp.de für jedermann einsehbar.
Eine Aktualisierung des Biotopkatasters erfolgt nach fachlichen Erwägungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auf der Grundlage einer verbindlichen Kartieranleitung.
Die landesweite Koordination des Biotopkatasters wird vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten wahrgenommen.