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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Besondere Soziale Dienste

Telefon: 06341/13-5101
Fax: 06341/13-5109
Raum: 1. OG
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Jugendgerichtshilfe

Telefon: 06341/13-5151
Fax: 06341/13-5139
Raum: 114
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Telefon: 06341/13-5138
Fax: 06341/13-885109
Raum: 111
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  • Allgemeine Beratung von Eltern und Jugendlichen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren 
  • Mitwirkung bei Jugendgerichtsverhandlungen 
  • Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit
  • Begleitung von Betreuungsweisungen und sozialen Trainingskursen
  • Mitwirkung bei Diversionsverfahren

 

Pflegekinderdienst

Telefon: 06341/13-5157
Fax: 06341/13-5109
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Raum: 102
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  • sucht, berät und begleitet Familien, die bereit sind, Kinder in ihrer Familie aufzunehmen
  • prüft und vermittelt die geeignete Familie für das Kind
  • bietet Pflegeeltern erfahrungsaustausch, Veranstaltungen und Seminare zur Kompetenzerweiterung
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung von Familien
  • Vermittlung und Begleitung von Pflegekindern

Eingliederungshilfe

Telefon: 06341/13-5137
Fax: 06341/13-5139
Raum: 107
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Zuständigkeiten:

  • berät Kinder, Jugendliche, Eltern Kindertagesstätten und Schulen bei Fragen zu seelischen
    Behinderungen

  • berät, prüft und leitet Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
    ein

  • steuert das das Hilfeverfahren zu notwendigen ambulanten, teilstationären und stationären
    Eingliederungshilfen

  • berät und unterstützt Integrationsfachkräftebegleitet und unterstützt Inklusionsmaßnahmen

 

Adoption

Telefon: 06341/13-5159
Fax: 06341/13-5139
Raum: 209
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Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Landau, des Kreises Südliche Weinstraße sowie des Kreises Germersheim:

Seit 1. Juni 2007 gibt es die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Landau, der Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße mit Sitz bei der Stadt Landau.

  • Wir beraten und überprüfen Adoptionsbewerber, die im Zuständigkeitsbereich wohnen und ein Kind annehmen möchten
  • Wir vermitteln die zur Adoption in Frage kommenden Kinder
  • Wir betreuen die Kinder, leibliche Eltern und die Adoptiveltern bei Bedarf auch über den Adoptionsabschluss hinaus
  • Wir unterstützen und beraten Adoptierte und die Herkunftsfamilie bei dem Wunsch nach Information und Kontakt

Internationale Adoption

Sollten Sie an der Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland Interesse haben, können Sie sich an eine dafür anerkannte Auslandsvermittlungsstelle wenden.
wenden. Eine aktualisierte Liste finden sie unter http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_257850/DE/Themen/Zivilrecht/BZAA/BZAAInhalte/Adoptionsvermittlungsstellen.html

In Ausnahmefällen findet eine Vermittlung durch die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) des Landesjugendamtes in Kooperation mit der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes statt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landesamtes für Soziales Jugend und Versorgung unter http://www.lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/gemeinsame-zentrale-adoptionsstelle/

Als gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der örtlichen Jugendämter der Stadt Landau und der Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße sind wir beteiligt bei der

  • Feststellung der Adoptionseignung im Rahmen der Erstellung des Sozial- und Adoptionseignungsberichts
  • Übermittlung uns Annahme des Kindervorschlags
  • Erstellung des Entwicklungsberichte des Kindes gegenüber der vermittelnden Stelle im Ausland nach erfolgter Adoption
Weitere nützliche Informationen bietet Ihnen die Seite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_258430/DE/Themen/Zivilrecht/BZAA/BZAA__node.html?__nnn=true 


Stiefeltern- und Verwandtenadoption

Möchten Sie das Kind Ihres Ehegatten oder näheren Verwandten adoptieren, ist gegenüber dem Vormundschaftsgericht, das die Adoption ausspricht, eine Stellungnahme zur beantragten Adoption abzugeben.

Beratung für abgebende Mütter und Väter

Fühlen sich Eltern auf Dauer außerstande, für ihr Kind persönlich zu sorgen, kann Adoption ein geeigneter und verantwortungsvoller Schritt zum Wohl für die weitere Entwicklung des Kindes sein. Wir beraten und begleiten Sie auf diesem Weg.


Literaturempfehlungen:

www.adoption.de/info_lial.htm
http://www.irmelawiemann.de/seiten/buecher.htm

Gemeinwesenarbeit

Telefon: 06341/ 13- 5142
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Raum: 206
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Jugendscout

Der Jugendscout berät und unterstützt arbeitslose/nicht erwerbstätige Jugendliche unter 25 Jahren,

die sich nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden, bei der Suche nach einer beruflichen Perspektive.

Hier finden Sie den Flyer.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Unterstützung im Bewerbungsverfahren, 
  • Suche nach Ausbildungsstellen, Arbeitsstellen, Praktikumsstellen,
  • Berufliche Orientierung und Berufswegplanung,
  • Hilfe bei der Erarbeitung einer Berufsperspektiven und der Lebensplanung,
  • Hilfe bei sozialen Problemen und Konflikten,
  • Hilfe im Umgang mit Behörden,
  • Aufzeigen von schulischen und beruflichen Wegen
  • Hilfe bei der Suche von Beschäftigungs und Qualifizierungsmaßnahmen

Das Projekt Jugendscout wird gefördert

  • zu 50 Prozent über den europäischen Sozialfonds
  • zu 30 Prozent über die Stadt Landau
  • zu 20 Prozent über das Land Rheinland Pfalz

Anstellungsträger ist das Stadtjugendamt Landau.

Telefon: 06341/13-5190
Fax: 06341/13885190
E-Mail schreiben
Raum: 001
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   http://ec.europa.eu/esf/

https://mastd.rlp.de/de/startseite/

 

http://esf.rlp.de/ 

 

 

 

 

 

 

 

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