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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen


Zuständige Behörde:



Ansprechpartner:









Allgemeine Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: nach Vereinbarung


Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft und, falls erforderlich, die Pflegebedürftigkeit bestimmt.

Außerdem werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Ist die pflegebedürftige Person minderjährig und unverheiratet, wird das Einkommen und Vermögen ihrer Eltern berücksichtigt.

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.


Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.


Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage

Was sollte ich noch wissen?

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.


Zuständige Stelle

Auskünfte zur Beantragung erteilt das zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.



Zuständig

Sozialamt
Amtsleiter: Herr Jan Marco Scherer
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5000
Fax: 06341/13-5009

Kontakt

Frau Angela Koch
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5040
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Nadine Rhode
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5060
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Petra Sauerhöfer
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5042
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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