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Melderegisterauskunft (einfach)


Zuständige Behörde:

Bürgerbüro
Sachgebietsleiterin: Renate Lanzet
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon:
06341/13-3266

Fax:
06341/13-3269

E-Mail:

Raum:
EG



Zusatzinformation

Jeder kann über Vor- und Familiennamen, akademischen Grad und Anschriften einer einzelnen bestimmten Person eine Auskunft anfordern.
Bringen Sie das Auskunftsersuchen persönlich im Bürgerbüro vor, erhalten Sie die Auskunft direkt dort.
Schriftliche Anfragen werden beantwortet, sobald die Gebühr bezahlt ist.

Voraussetzung:
Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn für die gesuchte Person keine Auskunftssperre besteht und die Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Bei der Beantragung geben Sie deshalb bitte drei Suchmerkmale an: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und falls vorhanden die letzte bekannte Adresse in Landau.
 
Gebühren:
Die Gebühr beträgt seit 1.3.2006 7,00 Euro (bar, als Verrechnungsscheck, per Einzugsermächtigung oder als Überweisung -Beleg bitte vorlegen-).
Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig.

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag: 7.00 bis 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen

Donnerstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: 7.00 bis 12.30 Uhr

Samstag: 9.00 bis 11.00 Uhr