Wiederkehrende Beiträge
Zuständige Behörde:
Abteilungsleiter: Herr Peter Kaiser
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Ansprechpartner:
Stv. Abteilungsleiter der Bauverwaltungsabteilung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Sachbearbeiterin
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
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Zusatzinformation
Information zur Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für Straßen
Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 19. August 2008 werden für Straßenausbaumaßnahmen ab dem Jahr 2010 wiederkehrende Beiträge nach den Vorschriften des §10a des Kommunalabgabengesetzes von Rheinland Pfalz (KAG) erhoben.
Im Unterschied zum Einmalbeitrag, der beim Ausbau der angrenzenden Straße für die betroffenen Anlieger eine hohe einmalige Beitragsbelastung ergab, bilden beim wiederkehrenden Beitrag alle Anlieger am gesamten Straßennetz eine Solidargemeinschaft.
Die jährlich anfallenden Investitionskosten werden nach Abzug des städtischen Anteils auf alle Grundstücke in der Abrechnungseinheit verteilt, so dass jährlich ein relativ geringer Betrag für den Ausbau der Straßen in der Abrechnungseinheit anfällt.
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer Verkehrsanlage in der Abrechnungseinheit haben.
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag beträgt 20 Prozent pro Vollgeschoss. Bei ausschließlicher oder überwiegender gewerblicher Nutzung erfolgt zusätzlich ein Zuschlag von 20 Prozent auf die Grundstücksfläche. Der Zuschlag reduziert sich auf 10 Prozent bei nur teilweiser gewerblicher Nutzung.
Grundstücke, für die Einmalbeiträge für einen Vollausbau nach KAG oder Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Sanierungsausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch gezahlt wurden, bleiben für einen Zeitraum von 10 Jahren vom Zeitpunkt der endgültigen Abrechnung vom wiederkehrenden Beitrag befreit.
Die beitragspflichtige Fläche und der jährliche Beitrag für die Jahre 2010 bis 2013 wird für jedes Grundstück durch einen Bescheid festgestellt. In diesem Bescheid werden alle Einzelheiten erläutert.
Der Beitragssatz pro Quadratmeter wird auf Grundlage der geplanten Investitionssumme für vier Jahre ermittelt und beträgt für den Zeitraum 2010 bis 2013 0,09403 Euro pro m² beitragspflichtiger Fläche.
Der Beitrag für 2010 wird am 29.11.2010 zur Zahlung fällig; den Bescheiden wurden entsprechende Zahlscheinvordrucke beigefügt. Bei der Überweisung bitten wir um Angabe der FAD sowie der Objektnummer.
Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 ist der gleiche Betrag jeweils zum 1. Februar fällig. Kostengünstig und bequem ist dies auch durch eine Einzugsermächtigung möglich. Ein Vordruck ist den Bescheiden ebenfalls beigefügt.
Die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Landau in der Pfalz kann hier abgerufen werden.
Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen für 2010 bis 2013 mit einem Gesamtvolumen von rund 7,8 Mio Euro wurden vom Stadtrat am 31.08.2010 beschlossen und umfassen folgende Maßnahmen:
Im Jahr 2010:
Ostbahnstraße (Maximilianstraße bis Ostring)
Ostbahnstraße (Weißquartierstraße bis Königstraße)
Gehwegplatten in der Fußgängerzone
Im Jahr 2011:
Gerberstraße und Kronstraße
Brühlstraße in Mörzheim Südring (Marienring bis Xylanderstraße einschl. Kreisverkehr)
Im Jahr 2012:
Ostbahnstraße (Reduitstraße bis Weißquartierstraße)
Ostbahnstraße (Rosenplatz mit Ostring)
Impflinger Straße (K7) in Mörzheim
Böchinger Straße/Kellereigasse (K9) in Godramstein
Im Jahr 2013:
Ostbahnstraße (Rosenplatz bis Reduitstraße); Planung
Maximilianstraße (K7)
Friedrich-Ebert-Straße (Teilstück nördlich des Marienrings)
Walsheimer Straße (K11) in Nussdorf); Planung
Pinselstraße in Wollmesheim
Weiterhin werden Erneuerungen von Teileinrichtungen (z.B. Gehwege, Straßenbeleuchtung, Anteil der Straßenoberflächenentwässerung an den Investitionskosten für Kanalerneuerungen durch die EWL) durchgeführt. Das Investitionsprogramm unterliegt einer stetigen Überprüfung und Fortschreibung.
Soweit aus technischen oder haushalterischen Gründen eine Änderung/Fortschreibung erforderlich wird, ist diese jederzeit möglich. Aus dem Investitionsprogramm können keine Verpflichtungen auf Ausbau einer bestimmten Verkehrsanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleitet werden.
Für weitere Informationen und Auskünfte sind die Mitarbeiter der Bauverwaltungsabteilung wie folgt zu erreichen:
Silke Ramacher
von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Tel. 06341/13-6813
oder Fax 06341/13-6819
oder Email: silke.ramacher@landau.de
Gustav Kießling
Tel. 06341/13-6815
oder Fax 06341/13-6819
oder Email: gustav.kiessling@landau.de
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