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Wiederkehrende Beiträge


Zuständige Behörde:

Bauverwaltungsabteilung
Abteilungsleiter: Herr Peter Kaiser
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon:
06341/13-6800

Fax:
06341/13-6009

Raum:
EG



Ansprechpartner:

Herr Gustav Kießling
Stv. Abteilungsleiter der Bauverwaltungsabteilung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon:
06341/13-6815

Fax:
06341/13-6819

E-Mail:

Raum:
7




Frau Silke Ramacher
Sachbearbeiterin
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon:
06341/13-6813

Fax:
06341/13-6819

E-Mail:

Raum:
7



Allgemeine Öffnungszeiten


Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Freitag: 8.30 bis 12 Uhr




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Zusatzinformation

Information zur Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für Straßen 


Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 19. August 2008 werden für Straßen­ausbau­maßnahmen ab dem Jahr 2010 wieder­kehrende Beiträge nach den Vorschriften des §10a des Kommunal­ab­gabengesetzes von Rhein­land Pfalz (KAG) erhoben.  

Im Unterschied zum Einmal­beitrag, der beim Ausbau der angrenzenden Straße für die betroffenen Anlieger eine hohe einmalige Beitrags­belastung ergab, bilden beim wiederkehrenden Beitrag alle Anlieger am gesamten Straßen­netz eine Solidar­ge­mein­schaft.  

Die jährlich anfallenden Investitionskosten werden nach Abzug des städtischen Anteils auf alle Grundstücke in der Abrechnungseinheit verteilt, so dass jährlich ein relativ geringer Betrag für den Ausbau der Straßen in der Abrechnungseinheit anfällt.  

Der Beitragspflicht unter­liegen alle baulich, gewerb­lich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die recht­liche und tatsächliche Mög­lich­keit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer Verkehrs­anlage in der Ab­rechnungseinheit haben.  

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zu­schlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag beträgt 20 Prozent pro Vollgeschoss. Bei ausschließ­licher oder über­wiegender ge­werb­licher Nutzung erfolgt zu­sätzlich ein Zuschlag von 20 Prozent auf die Grundstücksfläche. Der Zu­schlag reduziert sich auf 10 Prozent bei nur teilweiser gewerb­licher Nutzung.

Grundstücke, für die Einmal­bei­träge für einen Vollausbau nach KAG oder Erschließungs­beiträge nach dem Baugesetz­buch oder Sanierungs­aus­gleichs­beträge nach dem Baugesetzbuch ge­zahlt wurden, bleiben für einen Zeitraum von 10 Jahren vom Zeitpunkt der endgültigen Abrechnung vom wieder­kehrenden Beitrag befreit.  

Die beitragspflichtige Fläche und der jährliche Beitrag für die Jahre 2010 bis 2013 wird für jedes Grundstück durch einen Bescheid festge­stellt. In diesem Bescheid werden alle Einzelheiten erläutert.  

Der Beitragssatz pro Quadratmeter wird auf Grund­lage der geplanten Investi­tions­summe für vier Jahre ermittelt und beträgt für den Zeitraum 2010 bis 2013 0,09403 Euro pro m² beitragspflichtiger Fläche.

Der Beitrag für 2010 wird am 29.11.2010 zur Zahlung fällig; den Bescheiden wurden entsprechende Zahlscheinvordrucke beigefügt. Bei der Überweisung bitten wir um Angabe der FAD sowie der Objektnummer.

Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 ist der gleiche Betrag jeweils zum 1. Februar fällig. Kostengünstig und bequem ist dies auch durch eine Einzugsermächtigung möglich. Ein Vordruck ist den Bescheiden ebenfalls beigefügt.

Die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Landau in der Pfalz kann hier abgerufen werden. 

Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen für 2010 bis 2013 mit einem Gesamtvolumen von rund 7,8 Mio Euro wurden vom Stadtrat am 31.08.2010 beschlossen und umfassen folgende Maßnahmen:  

Im Jahr 2010:
Ostbahnstraße (Maximilianstraße bis Ostring)
Ostbahnstraße (Weißquartierstraße bis Königstraße)
Gehwegplatten in der Fußgängerzone

Im Jahr 2011:
Gerberstraße und Kronstraße
Brühlstraße in Mörzheim Südring (Marienring bis Xylanderstraße einschl. Kreisverkehr)  

Im Jahr 2012:
Ostbahnstraße (Reduitstraße bis Weißquartierstraße)
Ostbahnstraße (Rosenplatz mit Ostring)  
Impflinger Straße (K7) in Mörzheim
Böchinger Straße/Kellereigasse (K9) in Godramstein

Im Jahr 2013:  
Ostbahnstraße (Rosenplatz bis Reduitstraße); Planung
Maximilianstraße (K7)
Friedrich-Ebert-Straße (Teilstück nördlich des Marienrings)
Walsheimer Straße (K11) in Nussdorf); Planung
Pinselstraße in Wollmesheim

Weiterhin werden Erneuerungen von Teileinrichtungen (z.B. Gehwege, Straßenbeleuchtung, Anteil der Straßenoberflächenentwässerung an den Investitionskosten für Kanalerneuerungen durch die EWL) durchgeführt.   Das Investitionsprogramm unterliegt einer stetigen Überprüfung und Fortschreibung.

Soweit aus technischen oder haushalterischen Gründen eine Änderung/Fortschreibung erforderlich wird, ist diese jederzeit möglich. Aus dem Investitionsprogramm können keine Verpflichtungen auf Ausbau einer bestimmten Verkehrsanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleitet werden.  

Für weitere Informationen und Auskünfte sind die Mitarbeiter der Bauverwal­tungsabteilung wie folgt zu erreichen:
 
Silke Ramacher
von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Tel. 06341/13-6813
oder Fax 06341/13-6819
oder Email: silke.ramacher@landau.de
 
Gustav Kießling
Tel. 06341/13-6815
oder Fax 06341/13-6819
oder Email: gustav.kiessling@landau.de




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