Adoption
Zuständige Behörde:
Abteilungsleiterin: Frau Christine Rapp
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Ansprechpartner:
Sachbearbeiter
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Sachbearbeiter
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau der Pfalz
Zusatzinformation
Adoption ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Es werden Eltern für Kinder gesucht, die auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können und auch nicht zu ihnen zurück kehren werden. Ziel ist, für Kinder geeignete Familien zu finden.
Seit 1. Juni 2007 gibt es die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Landau, der Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße mit Sitz bei der Stadt Landau.
- Wir beraten und überprüfen Adoptionsbewerber, die im Zuständigkeitsbereich wohnen und ein Kind annehmen möchten
- Wir vermitteln die zur Adoption in Frage kommenden Kinder
- Wir betreuen die Kinder, leibliche Eltern und die Adoptiveltern bei Bedarf auch über den Adoptionsabschluss hinaus
- Wir unterstützen und beraten Adoptierte und die Herkunftsfamilie bei dem Wunsch nach Information und Kontakt
Internationale Adoption
Sollten Sie an der Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland Interesse haben, können Sie sich an eine dafür anerkannte Auslandsvermittlungsstelle wenden.
wenden. Eine aktualisierte Liste finden sie unter http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_257850/DE/Themen/Zivilrecht/BZAA/BZAAInhalte/
Adoptionsvermittlungsstellen.html
In Ausnahmefällen findet eine Vermittlung durch die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) des Landesjugendamtes in Kooperation mit der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes statt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landesamtes für Soziales Jugend und Versorgung unter http://www.lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/gemeinsame-zentrale-adoptionsstelle/
Als gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der örtlichen Jugendämter der Stadt Landau und der Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße sind wir beteiligt bei der
- Feststellung der Adoptionseignung im Rahmen der Erstellung des Sozial- und Adoptionseignungsberichts
- Übermittlung uns Annahme des Kindervorschlags
- Erstellung des Entwicklungsberichte des Kindes gegenüber der vermittelnden Stelle im Ausland nach erfolgter Adoption
Weitere nützliche Informationen bietet Ihnen die Seite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_258430/DE/Themen/Zivilrecht/BZAA/BZAA__node.html?__nnn=true
Stiefeltern- und Verwandtenadoption
Möchten Sie das Kind Ihres Ehegatten oder näheren Verwandten adoptieren, ist gegenüber dem Vormundschaftsgericht, das die Adoption ausspricht, eine Stellungnahme zur beantragten Adoption abzugeben.
Beratung für abgebende Mütter und Väter
Fühlen sich Eltern auf Dauer außerstande, für ihr Kind persönlich zu sorgen, kann Adoption ein geeigneter und verantwortungsvoller Schritt zum Wohl für die weitere Entwicklung des Kindes sein. Wir beraten und begleiten Sie auf diesem Weg.
Literaturempfehlungen:
www.adoption.de/info_lial.htm
http://www.irmelawiemann.de/seiten/buecher.htm
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Allgemeine Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
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