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Sperrmüll Was ist sperriger Haushaltsabfall? Unter sperrigen Haushaltsabfällen (Sperrmüll) versteht man sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten (Wohnungseinrichtungsgegenstände), die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht im Restabfallgefäß untergebracht werden können. Der Sperrmüll kann vom Besitzer oder den von ihm beauftragten Abfuhrunternehmen (siehe Entsorgungskalender bzw. gelbe Seiten) angeliefert werden. Zum Sperrmüll gehören z.B.: Bettgestell, Bügelbrett, Garten- und Balkonmöbel, Kinderwagen, Matratze, Polstermöbel, Schrank, Tischtennisplatte, ungeklebter Teppichboden Was zählt keinesfalls zum kostenlosen Sperrabfall? Stoffe, die mit baulichen Anlagen fest verbunden oder verklebt waren wie Teppichböden, Tapeten, Türrahmen und ähnliches, zählen nicht zum "Sperrmüll", sondern zum Baustellenabfall! Altkleider, Autoreifen, Autoteile, Badewanne, Dachpappe, Flaschen, Folien, Kühlgerät, Kartons, Kisten, Polystyrol (Styropor®), Restabfall in Säcken, Tür o.ä. zählt ebenfalls nicht zum sperrigen Haushaltsabfall Wozu zählen Elektrogeräte oder sperrige Teile aus Metall? Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restabfall (schwarze Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Elektronik- und Elektrogeräte (siehe auch Infoblatt "Elektroschrott") aus dem Haushaltsbereich wie z.B. Radios, Fernseher, Computer, Mikrowellengeräte, Staubsauger, Kühlgerate und Küchenmaschinen können kostenlos abgegeben werden. Sperrige Teile aus Metall und Elektrogeräte mit hohem Metallanteil wie z.B. Elektroherde, Wäschetrockner und Geschirrspüler, werden ebenfalls kostenlos angenommen. Was kostet die "Sperrmüllabgabe"? KOSTENLOSE ABGABE Sperrige Einrichtungsgegenstände können generell zweimal im Jahr je Privathaushalt der Stadt Landau kostenlos während der Öffnungszeiten im Entsorgungszentrum "Am Hölzel" abgegeben werden. Eine Voranmeldung ist bei haushaltsüblichen Mengen nicht notwendig. Was ist wenn ich öfters als zweimal im Jahr "Sperrmüll" habe? GEBÜHRENPFLICHTIGE ABGABE Sperrmüll kann selbstverständlich auch öfters als zweimal pro Kalenderjahr abgegeben werden. In diesem Fall muss jedoch eine gewichtsbezogene Abfallgebühr erhoben werden. Wie entsorge ich sonstige Abfälle?
Wo und wann kann ich den sperrigen Haushaltsabfall abgeben? | |||||||||||||