Zur Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 a GewO (Bewachungsunternehmen) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis:
zu beantragen beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktstraße 50.
Das Führungszeugnis ist direkt an die Stadtverwaltung Landau, -Ordnungsabteilung-, Friedrich-Ebert-Str. 5, 76829 Landau in der Pfalz unter Angabe des Aktenzeichens 320-15.224 zu senden.
- Gewerbezentralregisterauszug:
wird bei Antragstellung angefordert
- Bescheinigung der Hausbank:
Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Konten ordnungsgemäß geführt werden, dass die Zahlungsweise nicht zu beanstanden ist und dass, soweit die Bank Einsicht hat, die Vermögensverhältnisse geordnet erscheinen.
- Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 6 Abs. 1 und 2 der Bewachungsverordnung
- Nachweis der Teilnahme am Unterrichtungsverfahren bei der Industrie- und Handelskammer