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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
[Nr.99036012012000 ]

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte beachten: Die Zulassungsstelle der Stadt Landau ist beim Kreis Südliche Weinstraße angesiedelt.

Weitere Infos sind hier zu finden:

https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/aemter/Kfz-Zulassung-Service-Center.php

Verfahrensablauf

Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

Voraussetzungen

Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

2. der Datenbestätigung oder

3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

Welche Fristen muss ich beachten?

vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

Informationsstand

12.10.2023

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Zuständig

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/940-0
Fax: 06341/940-500

Kontakt

Service-Center Kfz-Zulassung
Referatsleiter Joachim Ohmer
Kreishaus, Raum: 032
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Telefon: 06341/940-309
E-Mail oder Kontaktformular
Telefon: https://lk-suedliche-weinstrasse.saas.smartcjm.com/m/sva/extern/calendar/?uid=824ff5f9-7e19-40ef-ba08-c3837cb05d79&wsid=0c48944f-38d5-4fdc-9746-28a7a92003da&lang=de
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