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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Zur Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 GewO (Pfandleihgewerbe) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Führungszeugnis:
    zu beantragen beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktstraße 50.
    Das Führungszeugnis ist direkt an die Stadtverwaltung Landau, -Ordnungsabteilung-, Friedrich-Ebert-Str. 5, 76829 Landau in der Pfalz unter Angabe des Aktenzeichens 320-15.224 zu senden. 

  • Gewerbezentralregisterauszug:
    wird bei Antragstellung angefordert 

  • Bescheinigung der Hausbank:
    aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Konten ordnungsgemäß geführt werden, dass die Zahlungsweise nicht zu beanstanden ist und dass, soweit die Bank Einsicht hat, die Vermögensverhältnisse geordnet erscheinen.

  • Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes

  • Nachweis der für die Ausführung des Gewerbebetriebs erforderlichen Mittel oder Sicherheiten:
    nach § 34 GewO sind vor Ausführung des Gewerbe die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nachzuweisen. Danach müssen die Mittel zumindest für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebs gesichert sein. Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen.
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